Sylvester
Böller, Feuerwerksraketen - das neue Jahr will entsprechend begrüßt werden. Bei unvorsichtiger Handhabung können allerdings Verbrennungen, Augenverletzungen und Hörschäden schmerzhafte Erinnerungen einer Silvesternacht sein.
Besonders Kinder und Jugendliche sollten über mögliche Gefahren aufgeklärt werden, denn pro Jahr endet für 200 Kinder die Silvesternacht in der Notaufnahme.
Die häufigsten durch Knallkörper hervorgerufenen Verletzungen betreffen die Hände. Kinder halten die Kracher oft so lange in der Hand bis der Knallkörper explodiert. Einer der Gründe für diese Tatsache: Das Hinauszögern des Werfen der Kracher gilt oft als Mutprobe.
Von Verbrennungen bis zum Knochenbruch
Die daraus entstehenden Verletzungen reichen von einfachen Verbrennungen bis zu Brüchen der Finger. Der Bruch eines oder mehrerer Finger ist meistens die Folge des Haltens von mehreren Krachern auf einmal. Kommen diese dann verfrüht zur Explosion vervielfacht sich die Sprengkraft und damit vergrößert sich auch der Schweregrad der Verletzung.
Verbote machen wenig Sinn
Wenn man die Silvesterknallerei der Kinder auch nicht verhindern kann, sollte man ihnen zumindest eines einschärfen: Wenn sie Kracher werfen, dann Einen nach dem Anderen. Auch sollten Feuerwerkskörper nicht gebündelt werden, und die Zündschnur von Raketen und Böllern nicht verkürzt werden. Allerdings kommt es trotz Warnungen und guter Vorsätze immer wieder zu Dummheiten. Es ist gar nicht so selten, dass Jugendliche Glasflaschen mit Krachern füllen und dann entzünden. Der Effekt ist einer Splitterbombe ähnlich.
Vorsicht bei vermeintlichen Blindgängern
Wenn eine Rakete nicht startet und auch nicht explodiert, sollte man sich sicherheitshalber mindestens fünf Minuten von ihr fernhalten, dasselbe gilt natürlich auch für Kracher und Böller. Viele Menschen nähern sich vermeintlichen Blindgängern zu früh und haben die Rakete dann im Moment ihrer Explosion in der Hand oder stehen genau daneben.
Entsorgen und nicht liegen lassen
Auf jeden Fall sollte man Blindgänger sofort entsorgen und nicht daran herumbasteln oder einfach liegen lassen. Zum einen bringt man sich selbst unnötig in Gefahr, zum anderen spielende Kinder, die den vermeintlichen Blindgänger finden und damit experimentieren könnten.
Was der Gesetzgeber sagt
Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen sein. Die BAM hat die Feuerwerkskörper in zwei Klassen eingeteilt. Die Knaller der Klasse "PII" dürfen nur zu Silvester und nur von Personen über 18 Jahren gezündet werden. Außerdem ist Böllern nur am Silvesterabend (ab 18 Uhr) bis zum Neujahrstag (7 Uhr) erlaubt. Verboten ist das Knallen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reetdachhäusern.
Welche Versicherung kommt für welche Schäden auf?
Trotz größter Vorsicht kann immer etwas passieren. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden, die beispielsweise durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen. Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt für den Schaden die Teilkaskoversicherung ein. Die Private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn ein Partygast in einer Wohnung durch einen Feuerwerkskörper einen Schaden anrichtet oder Kinder ungeschickt mit Knallfröschen hantieren, und es dadurch zum Schadensfall kommt. Wer sich verletzt, erhält von seiner Krankenversicherung die anfallenden Heilbehandlungskosten ersetzt. Für Silvesterunfälle, die zur Invalidität führen, zahlt zusätzlich die Private Unfallversicherung. Allerdings: Werden keine Schäden durch die Versicherung ersetzt, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind!
Einige Tipps, um unverletzt in das neue Jahr zu kommen ...
- Nur pyrotechnische Artikel mit behördlicher Zulassung (BAM-P I+II) kaufen
- Weisen Sie Ihre Kinder auf die Gefahren hin
- Halten Sie allzu alkoholisierte Personen von der Silvester-Knallerei ab
- Kinder nicht mit ungeeigneten Feuerwerkskörpern hantieren lassen. Auch Kinderfeuerwerk nur unter Aufsicht abbrennen lassen
- Feuerwerkskörper für's Freie nicht in der Wohnung zünden
- Feuerwerkskörper nicht bündeln, nicht zusammen mit Streichhölzern, Feuerzeugen, Benzin oder Brennspiritus lagern
- Nicht die Zündschnüre von Feuerwerkskörpern verkürzen
- "Blindgänger" nicht aufheben und vor allem nicht erneut zu zünden versuchen, eventuell Wasser über einen nicht gezündeten Feuerwerkskörper gießen und entsorgen
- Feuerwerkskörper nicht in Eigenregie "umbauen"
- Feuerwerkskörper in sicherem Abstand am Boden liegend zünden, nicht in der Hand halten
- Raketen aus sicheren Behältern abfeuern (zum Beispiel aus leeren Flaschen in Getränkekästen). Darauf achten das sie genau senkrecht nach oben zeigen und sich keine Hindernisse wie Bäume oder Dächer in der Flugbahn befinden
- Nicht mit Feuerwerkskörpern auf Menschen oder Tiere zielen
- Haustiere sollten, zum Schutz vor Schreckreaktionen, in der Silvesternacht am besten in der Wohnung oder im Haus bleiben
Wenn doch etwas passiert ist - Erste Hilfe bei Verbrennungen
Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch zu einem Unfall gekommen sein, so gilt bei Verbrennungen, dass zunächst umgehende Kühlung (fließendes Wasser, nasse Lappen, Kühldauer unter Umständen bis zu einer Stunde) das Wichtigste ist. Vorsicht allerdings bei zu langer Anwendung bei kleineren Kindern, diese kühlen schneller aus. Notruf (112) sofort veranlassen. Entstehungsbrände löschen. Betroffene Personen beruhigen, betreuen und die Beine hochlagern (Schocklagerung).
Sollten noch Fragen sein, wenden Sie sich an Ihre Feuerwehr vor Ort.