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Brandsicherheitsdienst

 

 

Nach § 17 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) können für Veranstaltungen bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Menschen gefährdet wären ein Brandsicherheitsdienst (BSD) angeordnet werden.
Der BSD wird von der öffentlichen Feuerwehr der Gemeinde geleistet.
Ein BSD ist mind. 4 Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeinde/Ordnungsamt zu beantragen und ist kostenpflichtig.


Die Teilnahme an dem BSD bedeutet für die Feuerwehrleute eine große Verantwortung für die Sicherheit der Gäste auf der betreffenden Veranstaltung zu übernehmen.
Hier geht es um die Einhaltung der brandschutztechnischen Erfordernisse und Auflagen der Veranstaltungen zu überwachen und das entstehen von Gefahren oder im Falle der Gefahr Schaden (insbesondere von Personenschäden) zu verhindern.

Gesetz 17 HBKG

Dienstanweisung BSD

 

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